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1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Global Best Group Ltd. und ihren Auftraggebern über Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. 2. Umfang und Ausführung des Auftrages 2.1 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg. 3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Global Best Group Ltd. bzw. deren bevollmächtigte Person die für die Durchführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig erhält und dass ihr von allen Vorgängen und Umständen rechtzeitig Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten. Dies gilt auch für solche Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Global Best Group Ltd. bekannt werden. 4.1 Die Art der Auftragsdurchführung und Berichterstattung (mündlich/schriftlich) werden bei der Auftragserteilung vereinbart. 4.2 Hat Global Best Group Ltd. die Ergebnisse ihrer Tätigkeit schriftlich zusammenzufassen, so sind mündlich gegebene Erklärungen über diese Ergebnisse unverbindlich. Mündliche Erklärungen oder Auskünfte von Mitarbeitern von Global Best Group Ltd. außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich. 5.1 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die Ergebnisse der Tätigkeit von Global Best Group Ltd. nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Jede Weitergabe an Dritte - auch in Auszügen - ist nur gestattet, wenn Global Best Group Ltd. zuvor ihr Einverständnis schriftlich erklärt hat. Ausgenommen davon ist die Weitergabe an Aufsichts- oder Genehmigungsbehörden. 6.1 Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel (Nachbesserung). Eine Herabsetzung der Vergütung oder eine Rückgängigmachung des Vertrages kann er nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung verlangen. 7.1 Global Best Group Ltd. haftet, auch im Rahmen von § 278 BGB, ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 8.1 Global Best Group Ltd. und ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, vertraulich zu behandeln, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Pflicht entbindet oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. 9.1 Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von Global Best Group Ltd. erbrachten Leistung in Verzug oder verletzt der Auftraggeber die ihm vertragsgemäß obliegenden Mitwirkungspflichten, ist Global Best Group Ltd. zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. 10. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat Global Best Group Ltd. auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen Global Best Group Ltd. und ihrem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die Global Best Group Ltd. bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Global Best Group Ltd. kann von Unterlagen, die sie an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. 11.1 Global Best Group Ltd. hat neben ihrer Honorarforderung Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Sie kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung ihrer Leistungen von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. 12.1 In dem vereinbarten Honorar ist die Lieferung von jeweils fünf Exemplaren einer schriftlichen Ausarbeitung inbegriffen. Weitere Exemplare werden zusätzlich berechnet. |


