Donnerstag, 09 Sep 2010 |

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Global Best Group Ltd. und ihren Auftraggebern über Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

2. Umfang und Ausführung des Auftrages

2.1 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg.

2.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Unternehmensberaters gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.

3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Global Best Group Ltd. bzw. deren bevollmächtigte Person die für die Durchführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig erhält und dass ihr von allen Vorgängen und Umständen rechtzeitig Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten. Dies gilt auch für solche Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Global Best Group Ltd. bekannt werden.

3.2 Global Best Group Ltd. kann sich in Einzelfällen vom Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer von ihm formulierten Erklärung schriftlich bestätigen lassen.

4. Berichterstattung

4.1 Die Art der Auftragsdurchführung und Berichterstattung (mündlich/schriftlich) werden bei der Auftragserteilung vereinbart.

4.2 Hat Global Best Group Ltd. die Ergebnisse ihrer Tätigkeit schriftlich zusammenzufassen, so sind mündlich gegebene Erklärungen über diese Ergebnisse unverbindlich. Mündliche Erklärungen oder Auskünfte von Mitarbeitern von Global Best Group Ltd. außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.

5. Urheberrecht

5.1 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die Ergebnisse der Tätigkeit von Global Best Group Ltd. nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Jede Weitergabe an Dritte - auch in Auszügen - ist nur gestattet, wenn Global Best Group Ltd. zuvor ihr Einverständnis schriftlich erklärt hat. Ausgenommen davon ist die Weitergabe an Aufsichts- oder Genehmigungsbehörden.

6. Gewährleistung

6.1 Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel (Nachbesserung). Eine Herabsetzung der Vergütung oder eine Rückgängigmachung des Vertrages kann er nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung verlangen.

6.2 Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach bekannt werden des Beanstandungsgrundes geltend zu machen.

6.3 Alle Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren mit Ablauf von sechs Monaten, nachdem Global Best Group Ltd. die Leistung, die Gegenstand des Vertrages ist, erbracht hat.

7. Haftung

7.1 Global Best Group Ltd. haftet, auch im Rahmen von § 278 BGB, ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.2 Sofern Global Best Group Ltd. oder ihre Mitarbeiter (Erfüllungsgehilfen) fahrlässig gehandelt haben, haftet Global Best Group Ltd. bis zu einem Höchstbetrag von 50.000,00 € für den einzelnen Schadensfall. Eine höhere Haftungssumme ist von Fall zu Fall besonders zu vereinbaren.

7.3 Als einzelner Schadensfall ist die Summe der Schadensersatzansprüche aller Beteiligten zu verstehen, die sich aus ein und derselben Handlung ergeben oder die von demselben Anspruchsberechtigten aus verschiedenen Handlungen gegen Global Best Group Ltd. oder ihre Mitarbeiter geltend gemacht werden, soweit ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang besteht.

8. Schweigepflicht gegenüber Dritten

8.1 Global Best Group Ltd. und ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, vertraulich zu behandeln, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Pflicht entbindet oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

8.2 Global Best Group Ltd. darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

9. Annahmeverzug und Verletzung der Mitwirkungspflichten

9.1 Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von Global Best Group Ltd. erbrachten Leistung in Verzug oder verletzt der Auftraggeber die ihm vertragsgemäß obliegenden Mitwirkungspflichten, ist Global Best Group Ltd. zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

9.2 Auch im Falle einer solchen Kündigung ist Global Best Group Ltd. berechtigt, Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens oder eines durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten entstandenen Mehraufwandes oder Schadens geltend zu machen.

10. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat Global Best Group Ltd. auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen Global Best Group Ltd. und ihrem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die Global Best Group Ltd. bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Global Best Group Ltd. kann von Unterlagen, die sie an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

11. Ersatz von Auslagen, Aufrechnung

11.1 Global Best Group Ltd. hat neben ihrer Honorarforderung Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Sie kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung ihrer Leistungen von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

11.2 Eine Aufrechnung gegen Forderungen Global Best Group Ltd. auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

12. Sonstiges

12.1 In dem vereinbarten Honorar ist die Lieferung von jeweils fünf Exemplaren einer schriftlichen Ausarbeitung inbegriffen. Weitere Exemplare werden zusätzlich berechnet.

12.2 Zahlungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserteilung an Global Best Group Ltd. zu leisten.

13. Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

13.1 Mit Beauftragung der Global Best Group Ltd. bzw. mit der Nutzung der erstellten Leistungen des erstellten Produktes erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang an. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten dabei für alle Arten von zu erbringenden Leistungen. Eine Nutzung der erbrachten Leistung bzw. des erstellten Produktes ist nur bei vollständiger Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich. Stimmt der Kunde diesen (auch in Teilen) nicht zu, so darf keine Nutzung der erstellten Leistung bzw. des erstellten Produktes erfolgen.

13.2 Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen oder einzelne vertragliche Abreden unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen treten sinngemäß einschlägige gesetzliche Bestimmungen entsprechend des wirtschaftlichen Zweckes.

13.3 Alle weiteren Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

13.4 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, London.